Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Logistik-, Fulfillment- und Importdienstleistungen von LagerHero24
Nord Invest Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Rudolf-Diesel-Straße 8
22946 Trittau
Deutschland
E-Mail: info@lagerhero24.de
USt-IdNr.: DE360480833
Handelsregister: Amtsgericht Lübeck, HRB 23169 HL
– nachfolgend „LagerHero24“ –
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von LagerHero24 im Bereich Lagerung, Fulfillment, Versand, Retourenbearbeitung, Importkoordination sowie sonstige logistische Zusatzleistungen.
1.2 Ausschließliche Geltung im B2B-Bereich
Die Leistungen von LagerHero24 richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LagerHero24 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
Kunde
jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit LagerHero24 einen Vertrag über Logistik-, Fulfillment-, Versand- oder Importdienstleistungen abschließt.
Ware / Waren
sämtliche Produkte, Güter, Artikel, Sendungen, Verpackungseinheiten oder sonstige Gegenstände, die von LagerHero24 gelagert, kommissioniert, verpackt, versendet, retourniert, importseitig koordiniert oder anderweitig bearbeitet werden.
Artikel
einzelne Wareneinheiten oder SKU-bezogene Positionen der Ware.
Leistungen
alle von LagerHero24 geschuldeten vertraglichen Tätigkeiten, insbesondere Lagerung, Wareneingang, Kommissionierung, Pick & Pack, Versandabwicklung, FBA-/FBM-Abwicklung, Prime-nahe Prozessunterstützung, Retourenhandling, Importkoordination per See-, Luft- oder Bahntransport sowie weitere vereinbarte Zusatzleistungen.
1.5 Ergänzende Regelwerke
Soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die ADSp 2017 sowie – für logistische Zusatzleistungen – die Logistik-AGB 2019 in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor. Die ADSp 2017 und die Logistik-AGB 2019 werden vom DSLV als branchenübliche Regelwerke empfohlen; die Logistik-AGB sind dabei ausdrücklich als Zusatzmodell zu den ADSp konzipiert.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme
LagerHero24 erstellt auf Anfrage des Kunden ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots in Textform oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
2.2 Änderungen des Angebots
Änderungen oder Ergänzungen eines Angebots durch den Kunden gelten als neues Angebot. LagerHero24 ist nicht verpflichtet, ein geändertes Angebot anzunehmen.
2.3 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, einer individuellen Preisvereinbarung oder einer gültigen Preisliste von LagerHero24.
2.4 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet. Soweit hierfür keine gesonderte Preisregelung besteht, kann LagerHero24 einen angemessenen Stundensatz gemäß aktueller Preisliste oder – hilfsweise – einen Stundensatz von 75,00 EUR netto pro Stunde berechnen.
3. Leistungsumfang von LagerHero24
3.1 Allgemeiner Leistungsumfang
LagerHero24 erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Wareneingang und Warenannahme
- Entladung von Containern und sonstigen Anlieferungen
- Lagerung von Waren
- Bestandsführung
- Kommissionierung und Verpackung
- E-Commerce-Fulfillment
- Versandabwicklung national und international
- FBM- und FBA-Abwicklung
- Retourenhandling
- Importkoordination per See-, Luft- und Bahntransport
- sonstige vereinbarte logistische Zusatzleistungen
3.2 Importkoordination
Soweit vereinbart, organisiert LagerHero24 für den Kunden die Importabwicklung von Waren, insbesondere per Seefracht, Luftfracht und Bahntransport, einschließlich LCL- und FCL-Sendungen. LagerHero24 schuldet hierbei grundsätzlich die Organisation und Koordination, nicht den eigenen Transport als Frachtführer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.3 Systemanbindung / E-Commerce
Soweit vereinbart, bindet LagerHero24 die Systeme des Kunden oder Drittplattformen, insbesondere Shopsysteme, Marktplätze oder ERP-/Warenwirtschaftssysteme, über geeignete Schnittstellen an. LagerHero24 schuldet dabei eine branchenübliche Einrichtung und Datenverarbeitung, jedoch keine ununterbrochene störungsfreie Verfügbarkeit sämtlicher Drittsysteme.
3.4 Transparenz und Statusinformationen
Im Rahmen der technischen Möglichkeiten stellt LagerHero24 dem Kunden Informationen zu Beständen, Aufträgen und Versandstatus automatisiert zur Verfügung. Der Kunde erkennt an, dass die Genauigkeit und Aktualität dieser Daten auch von Drittsystemen, Carriern und Schnittstellen abhängt.
4. Einsatz von Subunternehmern und Drittunternehmen
4.1 Beauftragung Dritter
LagerHero24 ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen, insbesondere Frachtführer, Spediteure, Paketdienstleister, Lagerdienstleister, IT-Dienstleister und Zollagenten.
4.2 Verträge mit Dritten
Soweit nicht anders vereinbart, schließt LagerHero24 Verträge mit Dritten im eigenen Namen, jedoch im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden.
4.3 Ansprechpartner
Unabhängig von der Einschaltung Dritter bleibt LagerHero24 der vertragliche Ansprechpartner des Kunden, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine unmittelbare Beziehung des Kunden zu einem Dritten vorgesehen ist.
5. Versicherung
5.1 Versicherung der Ware
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, seine Ware ausreichend zu versichern. Dies gilt insbesondere für Lager-, Transport-, Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und sonstige versicherbare Risiken.
5.2 Keine automatische Transport- oder Warenversicherung
LagerHero24 schließt nicht automatisch eine Waren- oder Transportversicherung für die Ware des Kunden ab.
5.3 Versicherung auf Wunsch
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann LagerHero24 eine Versicherung im Namen oder auf Rechnung des Kunden organisieren. Ein Anspruch auf Abschluss bestimmter Versicherungsbedingungen besteht nicht.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Stammdaten und Unternehmensdaten
Der Kunde hat LagerHero24 nach Vertragsschluss alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen, insbesondere Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-ID, Ansprechpartner sowie – soweit relevant – EORI-Nummer.
6.2 Artikelstammdaten
Vor Anlieferung der Ware stellt der Kunde alle erforderlichen Artikelstammdaten zur Verfügung, insbesondere:
- Artikelbezeichnung
- Artikelnummer / SKU
- EAN / Barcode
- Maße
- Gewicht
- Zolltarifnummer, soweit relevant
- Ursprungsland / Herkunftsland, soweit relevant
- besondere Produktinformationen, Gefahrenhinweise und Handhabungsvorgaben
6.3 Anlieferungsavis
Der Kunde hat Warenanlieferungen rechtzeitig vorab anzumelden. Dabei sind insbesondere Anlieferdatum, Zeitfenster, Anlieferart, Containernummern, Palettenanzahl und sonstige für die Entladung relevante Informationen mitzuteilen.
6.4 Packlisten
Zu jeder Anlieferung stellt der Kunde eine vollständige Packliste zur Verfügung. Diese muss insbesondere Artikelbezeichnungen, Stückzahlen, Kartonanzahl, Palettenanzahl und – soweit relevant – Mengen pro Umkarton enthalten.
6.5 Versandfähigkeit der Ware
Der Kunde stellt sicher, dass die angelieferte Ware versandfähig, verkehrsfähig, ordnungsgemäß gekennzeichnet und für die vereinbarten Prozesse geeignet ist. Sämtliche Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder fehlende Angaben entstehen, trägt der Kunde.
6.6 Gefahrfreie Beschaffenheit
Der Kunde gewährleistet, dass von der Ware keine Gefahren für Personen, Sachen, Umwelt oder Betriebseinrichtungen ausgehen. LagerHero24 ist berechtigt, die Annahme oder Bearbeitung gefährlicher, unzulässiger oder nicht ausreichend deklarierter Waren abzulehnen.
6.7 Reklamationsunterlagen
Im Fall von Reklamationen hat der Kunde LagerHero24 innerhalb einer angemessenen Frist alle zur Prüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Problemschilderung, Sendungsnummer, Fotos, Wertnachweise, Einkaufs- oder Produktionsnachweise und sonstige erforderliche Unterlagen.
6.8 Folgen von Pflichtverletzungen
Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, verspätet oder fehlerhaft, so trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten, Verzögerungen und Schäden, sofern LagerHero24 diese nicht zu vertreten hat.
7. Warenanlieferung, Wareneingang und Einlagerung
7.1 Warenannahme
Die Warenannahme erfolgt ausschließlich innerhalb der von LagerHero24 benannten Annahmezeiten und gemäß den jeweils geltenden Anliefervorgaben.
7.2 Verspätete oder abweichende Anlieferungen
Bei verspäteten, nicht avisierten oder erheblich von der Avisierung abweichenden Anlieferungen kann LagerHero24 die Entladung ablehnen, verschieben oder entstehenden Zusatzaufwand gesondert berechnen.
7.3 Sichtprüfung
Bei Warenannahme erfolgt grundsätzlich nur eine äußerliche Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden, Abweichungen oder offensichtliche Unstimmigkeiten. Eine weitergehende Prüfung, insbesondere auf Inhalt, Stückzahl innerhalb geschlossener Verpackungseinheiten oder verdeckte Mängel, erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
7.4 Annahme unter Vorbehalt
Die Annahme der Ware erfolgt stets unter Vorbehalt einer späteren Prüfung. Ein Vorbehalt muss nicht bei jeder einzelnen Anlieferung gesondert erklärt werden.
7.5 Paletten und Umpackaufwand
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Einlagerung auf geeigneten Palettenträgern. Entstehen durch ungeeignete Anlieferung, Umpacken, Entsorgung, Palettentausch, zusätzliche Folierung oder Sortierung Mehraufwände, so werden diese gesondert berechnet.
7.6 Einbuchung
Die Einbuchung der Ware in das System erfolgt in der Regel innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach ordnungsgemäßem Wareneingang. Angegebene Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur Richtwerte.
8. Fulfillment, Versand und Retouren
8.1 Fulfillment
Soweit Fulfillment vereinbart ist, übernimmt LagerHero24 die vereinbarten Leistungen von der Bestellübernahme über Pick & Pack bis zur Versandvorbereitung und Übergabe an den Versanddienstleister.
8.2 Versanddienstleister
LagerHero24 wählt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, den geeigneten Versanddienstleister, Spediteur sowie die Versandart nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Laufzeit, Größe, Gewicht, Zielort und sonstigen Anforderungen aus.
8.3 Versandfristen
Angegebene Bearbeitungs-, Versand- oder Übergabezeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur Richtwerte. Dies gilt insbesondere für saisonale Spitzen, Aktionszeiträume, außergewöhnliche Mengen oder Störungen bei Drittunternehmen.
8.4 FBM / FBA / Prime-nahe Prozesse
Soweit vereinbart, unterstützt LagerHero24 den Kunden bei FBM- und FBA-Prozessen sowie bei marktplatznahen Versandanforderungen. LagerHero24 schuldet dabei keine Garantie für marktplatzinterne Einstufungen, Seller-Scores, Prime-Freischaltungen oder sonstige Entscheidungen von Plattformbetreibern.
8.5 Retouren
Retouren werden gemäß den individuell vereinbarten Prozessen bearbeitet. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt keine technische, sicherheitsrechtliche oder produktspezifische Tiefenprüfung, sondern nur eine übliche äußerliche und organisatorische Bearbeitung.
8.6 Keine Haftung für Marktplatzentscheidungen
LagerHero24 haftet nicht für Sperrungen, Gebühren, Performance-Nachteile, Rankingverluste, Lagerlimitierungen oder sonstige Maßnahmen von Amazon, Otto, Kaufland oder anderen Plattformen, soweit diese nicht unmittelbar auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LagerHero24 beruhen.
9. Gefahrübergang
9.1 Bei Anlieferung
Die Gefahr für Beschädigung oder Untergang der Ware geht mit ordnungsgemäßer Übernahme der Ware durch LagerHero24 oder einen von LagerHero24 beauftragten Dritten auf LagerHero24 über, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes gilt.
9.2 Bei Versand
Mit Übergabe der Sendung an den Versanddienstleister, Frachtführer oder Spediteur geht die Gefahr auf den jeweiligen Transportdienstleister bzw. nach den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen über. Ab diesem Zeitpunkt gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Transportdienstleisters.
9.3 Nachweis der Übergabe
Als Nachweis der Übergabe an den Versanddienstleister genügen die bei LagerHero24 vorhandenen Versand- und Systemdaten, Scanprotokolle, Übergabelisten oder vergleichbare Dokumentationen.
10. Höhere Gewalt und sonstige Leistungsstörungen
10.1 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von LagerHero24 nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Feuer, Wasser, Pandemien, Cyberangriffe, Rohstoffmangel, Verkehrsbehinderungen, Carrier-Störungen oder Systemausfälle, entbinden LagerHero24 für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.
10.2 Rechtsfolgen
In solchen Fällen ist LagerHero24 berechtigt, Leistungen angemessen zu verschieben, vorübergehend auszusetzen oder – soweit zumutbar und rechtlich möglich – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen, sofern LagerHero24 die Störung nicht zu vertreten hat.
11. Haftung
11.1 Anwendbare Haftungsregeln
Soweit diese AGB keine spezielleren Regelungen enthalten, richtet sich die Haftung von LagerHero24 nach den gesetzlichen Vorschriften sowie ergänzend nach den ADSp 2017 und – im Bereich logistischer Zusatzleistungen – nach den Logistik-AGB 2019. Der DSLV weist darauf hin, dass die Logistik-AGB gerade für logistische Zusatzleistungen als Ergänzung zu den ADSp gedacht sind.
11.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit
Außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet LagerHero24 bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Ausschluss mittelbarer Schäden
Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
11.4 Keine Haftung für Kundendaten und Falschangaben
LagerHero24 haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet gelieferten Informationen, Produktdaten, Versanddaten, Zollangaben, Deklarationen oder Weisungen des Kunden beruhen.
11.5 Verpackungs- und Produktverantwortung
Soweit LagerHero24 nicht ausdrücklich mit produktspezifischen Prüfungen oder Verpackungsentwicklungen beauftragt ist, verbleibt die Verantwortung für Produktkonformität, Produktsicherheit, Kennzeichnungspflichten, rechtliche Zulässigkeit und Eignung der Ware beim Kunden.
11.6 Behälter, geschlossene Verpackungen
Für Fehlmengen oder Schäden innerhalb verschlossener Kartons, Behälter oder Verpackungseinheiten haftet LagerHero24 nur, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden oder die Fehlmenge von LagerHero24 verursacht wurde.
11.7 Freistellung
Der Kunde stellt LagerHero24 von Ansprüchen Dritter frei, die auf Eigenschaften, rechtlicher Unzulässigkeit, Kennzeichnungsfehlern, Produkthaftungsfällen, Zollverstößen oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen, es sei denn, LagerHero24 hat diese Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12. Import, Zoll und Außenwirtschaft
12.1 Importbezogene Angaben
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher import-, zoll-, außenwirtschafts- und steuerrechtlich relevanter Angaben verantwortlich.
12.2 Vollmachten
Soweit für Import- oder Exportprozesse Vollmachten erforderlich sind, hat der Kunde diese rechtzeitig und in ausreichender Form zur Verfügung zu stellen. Der DSLV weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne oder mit unzureichender Vollmacht ein Unternehmen im Zweifel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt und dadurch selbst Zollschuldner wird.
12.3 Abgaben und Nebenkosten
Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Prüfkosten, Lagergelder, Standgelder, Demurrage, Detention und sonstige importbezogene Fremdkosten trägt der Kunde, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot von LagerHero24 enthalten sind.
12.4 Keine Rechts- oder Steuerberatung
LagerHero24 erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
13. Vertraulichkeit
13.1 Gegenseitige Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
13.2 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die andere Partei zuvor in Textform zugestimmt hat.
13.3 Fortgeltung
Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
14. Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrechte
14.1 Preise
Es gelten die im Angebot, in Preislisten oder in sonstigen schriftlichen Vereinbarungen festgelegten Preise, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
14.2 Preisanpassungen
LagerHero24 ist berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern, insbesondere Löhne, Energiekosten, Dieselpreise, Maut, Frachtkosten, Carrier-Preise, Zölle, Abgaben, Materialkosten oder behördliche Auflagen, sofern zwischen Vertragsschluss und Wirksamwerden der Anpassung ein angemessener Zeitraum liegt. Preisanpassungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
14.3 Rechnungsstellung und Fälligkeit
Rechnungen können wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich gestellt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
14.4 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist LagerHero24 berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, Ware zurückzubehalten oder nur gegen Vorkasse weiter zu leisten.
14.5 Unsicherheitseinrede
Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, ist LagerHero24 berechtigt, Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.
14.6 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
LagerHero24 steht an den in ihrem Besitz oder ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Waren des Kunden ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
14.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15. Mengenabweichungen und Anpassung der Konditionen
15.1 Kalkulationsgrundlage
Vom Kunden im Angebotsprozess genannte Mengen, Sendungsvolumina, Lagerbestände oder sonstige operative Kennzahlen dienen als Grundlage für Kalkulation, Personalplanung, Flächenplanung und Preisgestaltung.
15.2 Wesentliche Unterschreitung
Weicht das tatsächliche Leistungsvolumen über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum wesentlich von den ursprünglich angegebenen Mengen nach unten ab, ist LagerHero24 berechtigt, die vereinbarten Preise für die Zukunft unter Berücksichtigung des geringeren Volumens angemessen anzupassen.
15.3 Individuelle Mindestumsätze
Soweit Mindestmengen, Mindestumsätze oder Mindestabrechnungen vereinbart wurden, gelten ausschließlich diese individuellen Regelungen.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
16.1 Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
16.2 Standardregelung
Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt eine anfängliche Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
16.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.4 Form
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
16.5 Restbestände nach Vertragsende
Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, LagerHero24 unverzüglich Weisung zu erteilen, wie mit Restbeständen, Retouren und sonstigen Waren umzugehen ist. Erfolgt keine rechtzeitige Weisung, ist LagerHero24 berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern, zu versenden oder – nach angemessener Fristsetzung – anderweitig rechtssicher zu verwerten oder zu entsorgen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
17.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen von LagerHero24 ist Trittau, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
17.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von LagerHero24.
17.3 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Textform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
18.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.